Es ist ein lohnendes Ziel, sich in einer Agenda 2025 für eine Konfliktvermeidung und Konfliktbeilegung durch ADR-Verfahren in Bau- und Immobiliensachen von 40 % anstatt bisher 2 % aller Streitigkeiten einzusetzen. Diesem Ziel dient auch der 9. Kongress, der wiederum gemeinsam von der DGA-Bau und dem MKBauImm ausgerichtet wird. Im Startvortrag wird uns Frau Prof. Dr. Ursula Münch erläutern, ob und inwieweit aus der Konfliktbearbeitung in der parlamentarischen Demokratie wechselseitige Erkenntnisse für Konflikte, auch in Bau- und Immobiliensachen, gewonnen werden können. Herr Markus Lentzler wird über die Motivation und erste Erfahrungen mit einem Modell integrierter Projektabwicklung in Verbindung mit einer Mehrparteienvereinbarung berichten. Herr Univ.-Prof. Dr. Matthias Sundermeier wird auf der Basis bisheriger wissenschaftlicher Untersuchungen darlegen, ob und inwieweit die Faustformel zutreffend ist, dass Gerichtsverfahren etwa doppelt so teuer sind und fünfmal länger dauern als ADR-Verfahren.
Angesichts der Tatsache, dass gemäß Statistischem Bundesamt im Jahr 2016 knapp 60.000 Amtsgerichtsverfahren in Bausachen (ohne 236.484 Mietsachen) mit einem durchschnittlichen Streitwert von 1.858 € erledigt wurden, wird Herr Dipl.-Ing. Michael Peine die Frage beantworten, ob und inwieweit auch bei geringen Streitwerten die Effizienzvorteile von ADR-Verfahren genutzt werden können. Frau Dipl.-Volksw. Andrea Jost und Frau RAin Martina Lauenroth berichten über erfolgreiche Mediationen, auch bei der öffentlichen Hand. Herr Dr. Frank W. Ziegler wird auf der Basis seiner langjährigen Praxis im internationalen Anlagenbau darstellen und begründen, warum er außergerichtliche Streitbeilegungen in Vergleichsverhandlungen vorschlägt und wie seine Erfahrungen damit sind. Im Abschlussvortrag wird Herr Rechtsanwalt Dr. Lapp Möglichkeiten aufzeigen, Konfliktvermeidung durch agile Vertragsgestaltung auch in der Bau- und Immobilienwirtschaft zu erreichen.
Zusammenfassend soll der 9. Kongress der DGA-Bau und des MKBauImm maßgeblich dazu beitragen, dass Streitigkeiten in der Bau- und Immobilienwirtschaft durch Präventionsmaßnahmen nach Möglichkeit vermieden, beim Auftreten durch Wahl eines geeigneten ADR-Verfahrens und kompetenter Streitlöser rasch beigelegt, die Anzahl der Gerichtsverfahren deutlich reduziert werden und die Initiativen der DGA-Bau und des MKBauImm nachhaltige Verbreitung und Anziehungskraft gewinnen.